AGB für den Export von Schönheitsdüften

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ZUM VERKAUF VON WAREN

VON

Schönheitsdüfte Ltd

1. DEFINITIONEN

In diesem Dokument haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:

1.1 „Käufer“ bezeichnet die Organisation oder Person, die Waren vom Verkäufer kauft;

1.2 „Waren“ bezeichnet die Artikel, die der Verkäufer dem Käufer liefert;

1.3 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Patente, eingetragenen und nicht eingetragenen Designs,

Urheberrechte, Marken, Know-how und alle anderen Formen geistigen Eigentums, wo auch immer in der Welt

weltweit durchsetzbar;

1.4 „Listenpreis“ bezeichnet die vom Verkäufer geführte Preisliste der Waren in der jeweils gültigen Fassung;

1.5 „Verkäufer“ bezeichnet Beauty Scents Ltd, Huntingdon Business Centre, 14-16 Blackstone Road, Huntingdon, Cambridgeshire, PE29 6EF, Vereinigtes Königreich.

2 ALLGEMEINES

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer

des Käufers unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, auf die sich der Käufer bezieht, die er anbietet oder auf die er sich verlässt

der Käufer, sei es in Verhandlungen oder in irgendeinem Stadium der Geschäfte zwischen den Parteien, einschließlich

alle vom Käufer angebotenen Standard- oder gedruckten Bedingungen, es sei denn, der Käufer gibt dies ausdrücklich an

schriftlich, getrennt von diesen Bedingungen, dass es die Anwendung dieser Bedingungen wünscht und dies auch geschehen ist

vom Verkäufer schriftlich bestätigt.

2.2 Jegliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger Sonderbedingungen).

zwischen den Parteien vereinbarte Regelungen) finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich vereinbart.

3 PREIS UND ZAHLUNG

3.1 Der Preis entspricht dem aktuellen Listenpreis des Verkäufers oder einem anderen von den Parteien festgelegten Preis

schriftlich zustimmen. Der Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder anderer anfallender Kosten. Die Beförderung erfolgt

vom KÄUFER bezahlt.

3.2 Die Zahlung des Preises sowie der Mehrwertsteuer und aller anderen anfallenden Kosten ist fristgerecht fällig

vom Verkäufer schriftlich angegeben.

3.3 Stimmt der Verkäufer einer Lieferung der Ware an den Käufer per Kredit zu, ist der Verkäufer berechtigt, eine Gebühr zu erheben

Zinsen auf überfällige Rechnungen ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig wird, von Tag zu Tag bis

am Tag der Zahlung zu einem Zinssatz von 24 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Bank of England.

3.3 Erfolgt die Zahlung des Preises oder eines Teils davon nicht fristgerecht, ist der Verkäufer schuld

Anspruch auf:

3.4.1 für alle Waren, die nicht vorher erfolgt sind, eine Vorauszahlung verlangen

geliefert;

3.4.2 die Lieferung nicht gelieferter Waren verweigern, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Vertrags bestellt wurden

oder nicht, und ohne dass eine Haftung gegenüber dem Käufer für die Nichtlieferung oder dergleichen entsteht

Lieferverzögerung;

3.4.3 Den Vertrag kündigen.2

4 BESCHREIBUNG

Jegliche Beschreibung, die den Waren gegeben oder auf diese angewendet wird, dient lediglich der Identifizierung

Die Verwendung dieser Beschreibung stellt keinen Verkauf aufgrund der Beschreibung dar. Um Zweifel auszuräumen,

Der Käufer versichert hiermit, dass er sich bei Vertragsabschluss in keiner Weise auf eine Beschreibung verlässt

der Vertrag.

5 PROBE

Wenn dem Käufer ein Muster der Waren gezeigt und von diesem geprüft wird, vereinbaren die Vertragsparteien

Akzeptieren Sie, dass ein solches Muster ausschließlich zum Zweck der Ermöglichung des Vorzeigens und Prüfens gezeigt wird

Es obliegt dem Käufer, die Qualität der Masse selbst zu beurteilen, und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Muster.

6 LIEFERUNG

6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren an die angegebene Adresse

vom Käufer zu dem vom Verkäufer angegebenen Datum angegeben. Der Käufer muss alles selbst machen

Vorkehrungen, die erforderlich sind, um die Waren entgegenzunehmen, wann immer sie angeboten werden

Lieferung.

6.2 Der vom Verkäufer angegebene Liefertermin ist lediglich eine Schätzung. Die Lieferzeit beträgt keine Frist

über den Wesensgehalt des Vertrages.

6.3 Wenn der Verkäufer aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, die Waren zu liefern, wird der Verkäufer dies tun

berechtigt, die Waren bis zu dem Zeitpunkt einzulagern, an dem die Lieferung erfolgen kann und der

Der Käufer trägt alle mit dieser Lagerung verbundenen Kosten.

6.4 Der Käufer hat Anspruch auf Ersatzware, wenn die Ware beschädigt wurde

während des Transports. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt über den Schaden informieren

Lieferung.

7 RISIKO

Das Risiko für die Waren geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Waren versandt werden

Räumlichkeiten des Verkäufers. Entscheidet sich der Käufer dafür, die Waren selbst abzuholen, geht die Gefahr über, wenn ihm die Waren anvertraut oder zur Abholung bereitgestellt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

8 TITEL

Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware vollständig bezahlt hat

Waren.

9 GARANTIE

9.1 Wenn die Waren vom Verkäufer hergestellt wurden und sich herausstellt, dass sie fehlerhaft sind, gilt der

Der Verkäufer repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen mangelhafte Waren kostenlos innerhalb von 6 Monaten ab dem Lieferdatum unter den folgenden Bedingungen:

9.1.1 der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald sich ein Mangel zeigt;

9.1.2 der Mangel auf fehlerhafte Konstruktion, Materialien oder Verarbeitung des Verkäufers zurückzuführen ist.

9.2 Zu reparierende oder zu ersetzende Waren sind auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden, sofern der Verkäufer dies verlangt.

9.3 Wenn die Waren von einem Dritten hergestellt und an den Verkäufer geliefert wurden, wird jede dem Verkäufer in Bezug auf die Waren gewährte Garantie an den Käufer weitergegeben.3

9.4 Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, den Preis der mangelhaften Ware zurückzuerstatten, falls dieser Preis bereits bezahlt wurde.

9.5 Die in dieser Klausel enthaltenen Rechtsbehelfe gelten unbeschadet der anderen Bedingungen und

Bedingungen hierin, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nachstehenden Klauseln 10 und 11.

10 HAFTUNG

10.1 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung jeglicher Art in Bezug auf Zusicherungen, die der Verkäufer oder in seinem Namen vor dem Abschluss dieses Vertrags gegenüber dem Käufer oder einer in seinem Namen handelnden Partei abgegeben hat solche Zusicherungen wurden gemacht oder abgegeben in Bezug auf:

10.1.1 die Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung;

10.1.2 die Qualität der Waren; oder

10.1.3 die Eignung der Waren für welchen Zweck auch immer.

10.2 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf eine ausdrückliche Bestimmung dieses Vertrags, wenn sich diese Bestimmung in irgendeiner Weise auf Folgendes bezieht:

10.2.1 die Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung;

10.2.2 die Qualität der Waren; oder

10.2.3 die Eignung der Waren für welchen Zweck auch immer.

10.3 Alle stillschweigenden Bestimmungen, Konditionen oder Garantien hinsichtlich der Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung oder der zufriedenstellenden Qualität der Waren oder der Eignung der Waren für irgendeinen Zweck (unabhängig davon, ob sie dem Verkäufer bekannt gegeben wurden oder nicht) werden hiermit ausgeschlossen Vertrag.

11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Wenn ein Gericht oder ein Schiedsrichter feststellt, dass ein Teil der obigen Klausel 10, aus welchem ​​Grund auch immer, nicht durchsetzbar ist, haftet der Verkäufer für alle Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen, jedoch bis zur Höhe des Vertragspreises.

11.2 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung infolge der Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

12 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben oder daraus entstehen, gehen, sofern sie nicht bereits übertragen wurden, in das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers über, und der Käufer wird alles Erforderliche tun, um sicherzustellen, dass diese Rechte übertragen werden im

Verkäufer durch die Ausführung geeigneter Instrumente oder den Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten.

13 HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Brand, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus einer natürlichen Bezugsquelle, und der Verkäufer hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung seiner Verpflichtungen. Dauert die Verzögerung so lange an, wie es der Verkäufer für unzumutbar hält, ist er berechtigt, ohne Haftung seinerseits vom Vertrag zurückzutreten.